EU-KI-Verordnung: KI-Schulungspflicht für Unternehmen

Am 2. Februar 2025 ist die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft getreten. Diese Verordnung zielt darauf ab, den sicheren und ethischen Einsatz von KI-Systemen zu gewährleisten und Risiken für Gesellschaft und Individuen zu minimieren.

Eine zentrale Neuerung des AI Acts ist die Schulungspflicht für Unternehmen. Im EU AI Act ist die Verpflichtung zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenzen in Artikel 4 festgelegt. Dieser Artikel besagt, dass Anbieter und Anwender von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen müssen, um ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal und anderen beteiligten Personen sicherzustellen. Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßige Schulungen durchzuführen und die Qualifikationen ihrer Mitarbeitenden kontinuierlich zu aktualisieren und zu dokumentieren. Diese Schulungspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und betrifft sowohl Anbieter als auch Betreiber und Nutzer von KI-Systemen. Ziel ist es, dass alle Beteiligten die Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz erkennen und verantwortungsvolle Entscheidungen treffen können.

Was müssen Unternehmen jetzt tun? Das Bildungswerk der Grafschafter Wirtschaft bietet regelmäßig Seminare mit folgenden Inhalten an:

  • Anforderungen des EU AI ACTs, insbesondere Risikobewertung
  • Grundlagen der KI (Begriffe und Konzepte)
  • Funktionsweise und Fähigkeiten von KI-Systemen
  • Rechtlicher und ethischer Rahmen
  • Risikobewertung und Schadenspotenziale
  • Praktische Anwendungsfälle aus dem Unternehmensalltag

 

Die aktuellen Termine finden Sie unter www.bildungswerk-grafschaft.de/kursangebote