Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Klaas Johannink (Vorstandsvorsitzender der Wirtschaftsvereinigung Grafschaft Bentheim) und Vanessa Ahuja, die seit dem 01.05.2022 Mitglied des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit ist und das Ressort “Leistungen und Internationales” leitet, bei der Vortragsveranstaltung „Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland?!”. Bildquelle: Wirtschaftsvereinigung der Grafschaft Bentheim e.V. 

Austausch mit Arbeits- und Fachkräfte-Expertin Vanessa Ahuja von der Bundesagentur für Arbeit 

Unternehmen haben seit langem erhebliche Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Fachkräfteengpässe betreffen die deutsche Wirtschaft in einer Vielzahl von Branchen. Die demografische Entwicklung wird diese Situation noch weiter verstärken. Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen in Deutschland künftig die Weichen für die Attraktivität als Einwanderungsland gestellt werden.

Vor rund 40 Grafschafter Unternehmensvertreter:innen begrüßte die Wirtschaftsvereinigung Grafschaft Bentheim, um Geschäftsführerin Gitta Mäulen und den Vorstandsvorsitzenden Klaas Johannink, die Arbeits- und Fachkräfte-Expertin Vanessa Ahuja zur Vortragsveranstaltung „Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Chancen für den Wirtschaftsstandort Deutschland?!“. Ahuja ist seit dem 01. Mai 2022 Mitglied des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit und verantwortet in der Nürnberger Zentrale das Ressort „Leistungen und Internationales“.

Zur Einführung in das Thema ging Johannink auf die aktuelle Arbeitsmarktintegration von Migranten in der Grafschaft Bentheim ein. „Derzeit befinden sich 988 Menschen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren aus der Ukraine im Bürgergeldbezug sowie 285 Personen in diesem Alter, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen“. Neben diesem Potenzial an Arbeitskräften, gelinge bereits heute in einzelnen Vorhaben die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland. So hätten 34 Arbeits- und Fachkräfte im Jahr 2022 erfolgreich den Weg in die Grafschaft gefunden. Im Austausch mit den Unternehmensvertreter:innen musste konstatiert werden, dass der Weg der Integration in den Arbeitsmarkt zu den jetzigen Gegebenheiten sehr lang sei.

Die Arbeitsmarktexpertin Ahuja ging zunächst auf die Neuausrichtung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ein, die auf drei Säulen basiere:

  • Fachkräftesäule = eröffnet qualifizierte Beschäftigung unabhängig der eigenen Ausbildung, d.h. Menschen aus Drittstaaten mit anerkanntem Abschluss wird ermöglicht, in allen qualifizierten Beschäftigungen zu arbeiten. Die Zuwanderung für akademische Berufe wird erleichtert.
  • Erfahrungssäule = Abschluss und Berufserfahrung eröffnen Möglichkeit der Einwanderung. Ein ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss und Berufserfahrung in dem angestrebten Beruf sollen für den Aufenthalt ausreichen.
  • Potenzialsäule = Kombination aus individuellen Voraussetzungen schafft Einwanderungschance und richtet sich an qualifizierte Drittstaatsangehörige, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Wesentlicher Inhalt ist eine „Chancenkarte“ mit Punktesystem für z. B. Sprache, Qualifikation, Berufserfahrung, Deutschlandbezug.

Ahuja betonte, dass mit der Neuausrichtung die Erwerbsmigration deutlich gesteigert werden solle. Mit den Referentenentwürfen strebe man eine erhebliche Steigerung der Zuwanderung an.