Faire Integration: Informationspflicht und Unterstützung für Unternehmen
Mai 2026
Die Gewinnung internationaler Fachkräfte ist für viele Unternehmen ein wichtiger Baustein zur Sicherung ihres Personalbedarfs. Gleichzeitig gehen damit neue rechtliche Anforderungen einher. Seit dem 1. Januar 2026 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei der Anwerbung von Beschäftigten aus Drittstaaten auf das Beratungsangebot „Faire Integration“ hinzuweisen.
Die Informationspflicht betrifft Unternehmen, die Fachkräfte oder Auszubildende aus einem Drittstaat (also außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) aus dem Ausland für eine Beschäftigung in Deutschland gewinnen. Der Hinweis auf das Beratungsangebot muss spätestens am ersten Arbeitstag in Textform erfolgen und die Kontaktdaten einer zuständigen Beratungsstelle enthalten.
Was ist „Faire Integration“?
Faire Integration ist ein bundesweites, kostenloses und unabhängiges Beratungsangebot für Menschen aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung beginnen. Die Beratung erfolgt mehrsprachig, vertraulich und neutral. Thematisch geht es unter anderem um Arbeitsverträge, Lohn und Arbeitszeit, Kündigung, Urlaub, Sozialversicherung sowie weitere arbeits- und sozialrechtliche Fragen. Darüber hinaus stellt das Portal umfangreiche Informationsmaterialien und vorgefertigte Dokumente zum Download bereit, die Unternehmen und Beschäftigten als Orientierungshilfe dienen können – darunter Merkblätter, Vorlagen und praxisnahe Informationen. Ziel des Angebots ist es, zugewanderte Beschäftigte frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und damit faire Beschäftigungsbedingungen zu fördern. Für Unternehmen stellt „Faire Integration“ eine ergänzende externe Anlaufstelle dar, die zur Klärung von Fragen beiträgt und Missverständnissen im Arbeitsverhältnis vorbeugen kann.
Weitere Informationen zum Beratungsangebot sowie eine Übersicht der regionalen Beratungsstellen finden Sie auf dem Portal:
Informationspflicht als Chance für Unternehmen
Die gesetzliche Hinweispflicht ist nicht nur eine formale Anforderung, sondern kann auch als Chance für eine stabile und nachhaltige Beschäftigung verstanden werden. Gut informierte Mitarbeitende sind besser orientiert, was zu mehr Transparenz, Vertrauen und Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis beitragen kann. Gleichzeitig werden Personalabteilungen entlastet, da grundlegende arbeitsrechtliche Fragen außerhalb des Unternehmens geklärt werden können.
Weitere Informationen zur Fachkräftemigration
Neben der Informationspflicht zu „Faire Integration“ stehen Unternehmen bei der Fachkräftemigration vor weiteren organisatorischen und rechtlichen Fragen. Einen Überblick über Rahmenbedingungen, Unterstützungsangebote und Anlaufstellen für Arbeitgeber bietet unsere allgemeine Informationsseite zum Thema Fachkräftemigration: