Hinweis für Arbeitgebende und Selbstständige:
Jan 2024Anträge auf Erstattung von Verdienstausfällen durch Corona-Quarantäne oder Tätigkeitsverbot jetzt stellen
Während der Corona-Pandemie hatten Arbeitnehmende und Selbstständige Anspruch auf eine Entschädigung ihres Verdienstausfalls, wenn sie aufgrund einer behördlichen Verfügung in Quarantäne geschickt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurden, ohne dass eine Krankschreibung vorlag. Arbeitgebende mussten dabei zunächst in Vorleistung treten und diese Entschädigung an ihre Mitarbeitenden auszahlen. Sie können sich diese Leistungen jedoch von der zuständigen Entschädigungsbehörde zurückerstatten lassen. Dazu müssen sie einen entsprechenden Antrag stellen. Selbstständige, denen Verdienstausfälle durch eine Corona-Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot entstanden sind, können ebenfalls einen Antrag auf Entschädigung stellen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass die jeweiligen Anträge innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder dem Ende der Quarantäne gestellt werden müssen. Wer die gesetzlichen Ansprüche bislang noch nicht geltend gemacht hat, sollte den Antrag daher zeitnah online stellen.
Arbeitgebende und Selbstständige können die Erstattung von Verdienstausfällen beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es bestand eine Corona-Quarantäne nach Paragraph 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder ein Tätigkeitsverbot nach Paragraph 31 IfSG.
- Es gab keine Möglichkeit, den Verdienstausfall durch eine andere zumutbare Tätigkeit auszugleichen (z.B. Homeoffice).
- Es bestand keine festgestellte Arbeitsunfähigkeit. Hinweis für Arbeitgebende: Dies muss von der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmenden mit einer sogenannten „Negativbescheinigung“ bestätigt werden.
- Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von zwei Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.
Die Erstattung kann online über die Internetseite https://ifsg-online.de/index.html beantragt werden. Die Internetseite hält umfassende Informationen rund um das Thema und zur Antragstellung bereit.
Herausgeber: Landkreis Grafschaft Bentheim