Modernisierung der Niedersächsischen Bauordnung

Impulsvortrag zum digitalen Baugenehmigungsverfahren mit Klaus Evers, Leiter der Abteilung Bauwesen des Landkreises Grafschaft Bentheim, vor rund 20 Unternehmer:innen im Seminarraum der Wirtschaftsvereinigung Grafschaft Bentheim. Bildquelle: Wirtschaftsvereinigung der Grafschaft Bentheim e.V. 

Chancen und Grenzen des digitalen Baugenehmigungsverfahrens  

Laut der Niedersächsischen Bauordnung soll das Verfahren für Bauanträge vollständig elektronisch abgewickelt werden. Informative Einblicke in den digitalen Prozess des Baugenehmigungsverfahrens vermittelte Klaus Evers, Leiter der Abteilung Bauwesen des Landkreises Grafschaft Bentheim, den rund 20 interessierten Teilnehmer:innen aus Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftsvereinigung im NINO-Hochbau. „Mit der Einführung eines digitalen Postfachs, können Bauanträge ganz einfach elektronisch eingereicht werden“, erklärte Evers einen Schritt im Zuge der Digitalisierung.

So wird der Bauantrag und mit eingereichte Unterlagen nach Eingang in einen geschützten „Projektraum“ überführt. Nach der Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit durch das Bauamt, können anschließend alle weiteren beteiligten Behörden, sei es z. B. Gemeinde, Straßenbauamt, Brandschutz oder Gewerbeaufsicht, die Unterlagen im „Projektraum“ einsehen und gleichzeitig prüfen. Bislang wurden die notwendigen Beteiligungen der Behörden nacheinander abgearbeitet. Neben dem Zeit- und Kostenfaktor sei das Ziel, eine Baugenehmigung bequem und komplett digital von überall beantragen zu können.

Nachdem jede Stellungnahme geprüft und sofern erforderlich eine Anpassung der Planung erfolgt sei, folgt die Prüfung der Statik, bevor die Baugenehmigung erteilt werden kann.

„Grundsätzlich gilt, dass die Bauvorlagen bei Einreichung vollständige und prüffähige Angaben enthalten müssen, insbesondere ausreichende Nutzungsangaben, Angaben zu Feuerwiderstandsklassen der Bauteile und dem Brandverhalten der Baustoffe, Rettungswege, Betriebszeiten und Stellplätze mit Zufahrten für Mitarbeitende und Einsatzkräfte“, betonte Evers.

Im Ergebnis führt das digitale Baugenehmigungsverfahren zu einer Reduzierung von Papier, einer Reduzierung von Postwegzeiten, einer Verkürzung des zeitlichen Aufwandes für die Beteiligung notwendiger Behörden und zu mehr Transparenz für den Bauantragsteller.